Da ja teilweise unterschiedliche Meinungen darüber herrschen, was und wie viel man aus dem Ausland einführen darf, wollte ich aus aktuellem Anlass meinen Senf dazugeben und mit meinem Halbwissen überzeugen. Innerhalb der EU ist dies ja recht simpel geregelt; eigentlich darf man bis auf einige Ausnahmen alles ein- und ausführen. Genauer hingeschaut wird bei Alkoholika und Tabakwaren.
Möchte man jedoch aus einem Drittland (nein, kein Dritte-Welt-Land, Drittländer nennt der Beamte alle Länder außerhalb der EU) einreisen, so gibt es bestimmte Freigrenzen die man einhalten sollte muss. Genaueres kann man auf der Seite vom Zoll oder hier im Überblick nachlesen:
1. Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren):
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke (nur für Personen ab 17 Jahren):
- Ein Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren, - vier Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
3. Arzneimittel:
die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
4. Kraftstoffe:
für jedes Motorfahrzeug
- die im Hauptbehälter befindliche Menge und
- bis zu zehn Liter in einem tragbaren Reservebehälter
5. andere Waren:
- bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro;
- für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro;
- für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Interessant ist die seit dem 1. Dezember 2008 geänderte Einfuhrgrenze für Flug- bzw. Seereisende, welche von 175 EUR auf 430 EUR erheblich heraufgesetzt wurde. So brauchen wir uns bei den Geschenken und Mitbringseln nicht zurückzuhalten. Punkte 1&2 werden von uns nicht ausgenutzt, daher können Wünsche entgegengenommen werden.
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